
Eine verbesserte Verfügbarkeit sauberer Supplements sind Menschenrecht
Wir leisten einen Beitrag für die bessere Verfügbarkeit sauberer und erschwinglicher Supplements
Dies ist Teil unseres Vereinszwecks
Vereinszweck von EMRK Plus auf www.emrk.org
Wir optimieren die Lostistik kritischer Substanzen für den Schweizer Markt zum Nutzen der Menschen.
Email und Telefon Kontakte
Unsere Email und Telefonkontakte sind auf der shop.bellmeda.ch Seite angegeben.
Verjüngungs Wettbewerbe
Wir machen uns fit für die Verjüngungsolympiade: https://www.rejuvenationolympics.com/
Beratende Ärzte
Wir arbeiten mit führenden Logevity Kliniken, Ärzten, Apothekern, Ernährungsberatern und Gesundheitsfachleuten in der ganzen Schweiz und in ausgewählten Exportmärkten zusammen.
Einblicke Champion’s secrets
Brian Johnson: https://protocol.bryanjohnson.com
Innovative Supplements
Unsere Initiative verbessert die Verfügbarkeit wissenschaflich vielversprechender Substanzen und stärkt Dich im Dialog mit Deinen Fachpersonen (Ärzte, Apotheker, Ernährungsberater, …).
Quellen & Disclaimer
Unsere Informationen wurden nach bestem Wissen und gewissen mit den modernsten Tools und grosser Erfahrung zusammengestellt. Dennoch müssen wir eien Disclaimer anbringen, dass Informationen veralten können oder sich auch rückwirkend als unzutreffend erweisen können.
«Derzeit nehme ich etwa 130 einzelne Nahrungsergänzungsmittel pro Tag ein. Das sind über 170+ Kapseln/Tag (derzeit 83 morgens, 96 abends) von etwa 107 pillenartigen Ergänzungsmitteln + weitere 20 in Pulverform, gemischt in Getränken«
- Zitat Dave Pescoe, Anti-Aging Weltmeister (https://sites.google.com/view/davepascoe)


«Die Wissenschaft der Langlebigkeit zeigt uns, dass wir den Alterungsprozess beeinflussen können. Reine und gezielt ausgewählte Supplements sind ein Schlüssel, um unsere Gesundheit zu optimieren und unser Leben zu verlängern.»
- Zitat inspiriert von Prof. David Sinclair, Universität Harward
“Wahre Gesundheit geht über das blosse Fehlen von Krankheit hinaus. Es geht darum, in jedem Alter vital und leistungsfähig zu sein. Hochwertige Supplements können uns dabei unterstützen, dieses Ziel zu erreichen..”
Inspiriert von Prof. Brian Kennedy
Buck Institute, Singapore
Rechtlicher Hinweis zu Nahrungsergänzungsmitteln:
Unsere Produkte sind primär Nahrungsergänzungsmittel im Sinne des Schweizer Lebensmittelrechts – also Lebensmittel, jedenfalls nicht Arzneimittel. Sie dienen der Ergänzung einer normalen Ernährung mit Vitaminen, Mineralstoffen oder anderen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung – und nicht der Behandlung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten. Auch wenn gewisse Studien faszinierende Eigenschaften einzelner Inhaltsstoffe zeigen: Wir bleiben stets auf dem legalen Boden der Ernährung.
Unsere Produkte ersetzen keine medizinische Beratung und richten sich an informierte Menschen, die ihre Gesundheit eigenverantwortlich stärken möchten – mit gesundem Menschenverstand, nicht mit Heilversprechen.
Wir halten uns an die geltenden Vorschriften der Schweiz, insbesondere die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (VNem), das Lebensmittelgesetz (LMG) und die Verordnung über die Information über Lebensmittel (LIV). Dazu gehören u. a. zulässige Höchstmengen, Deklarationspflichten und Verbotslisten. Da Verordnungen sich jedoch teils schneller ändern als unsere Produkte ablaufen, gilt: Rechtlich verbindlich ist – sofern keine Übergangsfristen anwendbar wären – stets der aktuelle Stand der Gesetzgebung – in dieser Hinsicht sei der Hinweis erlaubt, das Datum auf dem Etikett ist nicht stärker als das Gesetz. Unsere Produkte sind mitunter langlebiger als manche Vorschrift.
Zur Abgrenzung:
Einzelne Substanzen könnten theoretisch auch unter andere rechtliche Kategorien fallen (z. B. Arzneimittelrecht oder Chemikalienrecht). Wir bieten unsere Produkte ausschliesslich zur zulässigen Anwendung als Nahrungsergänzungsmittel an. Sollte ein Stoff oder eine Kombination aus regulatorischer Sicht nicht mehr zulässig sein, wäre das Produkt rechtlich als chemisch-technische Spezialität typengerecht z. B. zur Pflege von Schnittpflanzen zu betrachten – auch wenn der Begriff etwas trocken klingt. Wir bitten in diesem Falle fürsorglich um Ihren Hinweis.
Vertrauen ist gut – Selbstkontrolle ist Pflicht.
Als Inverkehrbringer von Nahrungsergänzung tragen wir die Verantwortung für Produktsicherheit und Rechtskonformität. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird von den Behörden stichprobenweise überprüft. Wir nehmen unsere Pflicht ernst – selbst wenn wir bei der Lektüre mancher Verordnungskataloge das Gefühl haben, ein Schrödingers Supplement zu vertreiben.
In Anlehnung an «Schrodingers Katze» meint „Schrödingers Supplement“, dass ein Nahrungsergänzungsmittel je nach Interpretation oder Behördenmeinung gleichzeitig zulässig und unzulässig sein könnte, weil sich Gesetze, Grenzwerte oder die Bewertung einzelner Inhaltsstoffe schnell ändern und von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein könnte.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine gesunde und ausgewogene Ernährung. Sie können sinnvoll sein, um gezielt bestimmte Nährstoffe zuzuführen – aber sie kompensieren weder eine einseitige Diät noch fehlende Bewegung oder Lebensfreude. Wer denkt, man könne sich mit Kapseln statt Gemüse durchs Leben mogeln, verkennt den Sinn von Prävention.
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